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Angst vor Nachahmern

SCHAFFHAUSEN. Die Rentenkürzung der Georg Fischer AG beunruhigt auf nationaler Ebene. Firmen könnten diesen Schritt in Zukunft mit weniger Hemmungen umsetzen. Experten glauben aber wegen der strengen gesetzlichen Grundlage an einen Einzelfall.

von Christian Saggese

Die anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise wurde über längere Zeit teilweise mit spöttischem Blick beobachtet. Von einer kurzen Flaute war oft die Rede. Dennoch zeigte sich laufend eine negative Entwicklung in verschiedenen Bereichen. Neben dem stetigen Anstieg der Arbeitslosigkeit, den Schliessungen von kleineren Geschäften und den sinkenden Umsatzzahlen bei Grossunternehmen brach auch der Aktienmarkt radikal ein. Am vergangenen Freitag folgte dann eine weitere Konsequenz dieser Zeit, welche national für Aufregung sorgte: Die Georg Fischer AG, das renommierte lokale Unternehmen, hat Probleme mit der eigenen Pensionskasse, weshalb unter anderem eine Rentenkürzung vorgenommen werden muss.
Kurz nach dieser Ankündigung wurde auf verschiedenen Internetplattformen diskutiert, ob dies nun der Anfang einer Kette von Nachahmern sei. Doch die Experten versuchen zu beruhigen. So unter anderem Hanspeter Konrad, Rechtsanwalt und Direktor vom Schweizerischen Pensionskassenverband: «Wir glauben nicht, dass nun viele weitere Kassen Kürzungen einleiten werden. Der Gesetzgeber steckte zu recht einen engen Rahmen. Nicht viele Kassen erfüllen diese Voraussetzungen.» Die aktuelle Gesetzeslage ermöglicht also diesen Schritt, sofern in den vergangenen zehn Jahren die Rentenbezüge erhöht wurden, unter anderem durch einen Teuerungsausgleich. Somit darf also ausschliesslich der freiwillig erhöhte Teil der Rente gekürzt werden, nicht aber derjenige Teil, welcher auf dem auf gesetzlichen, relgementarischen und garantierten Rentenerhöhungen beruht. Dies ist im Falle von der Pensionskasse Georg Fischer gewährleistet. Ende 2008 wies die GF-Pensionskasse einen Deckungsgrad von 88 Prozent aus. Da man aber in den Jahren 1999 und 2000 die Renten freiwillig erhöhte, wird diese in Höhe von 6,1 Prozent ab dem 1. Juni 2009 rückgängig gemacht. Betroffen sind 770 Pensionierte mit über 12'000 Franken jährlicher Rente. Ist diese tiefer als dieser Betrag, wird man von den Kürzungen nicht betroffen. Sobald die Unterdeckung überwunden ist, sollen die Renten wieder angehoben werden.

Insgesamt stehen bei der Pensionskasse der Georg Fischer AG 2’100 Pensionierte rund 1’300 Beitragszahlern gegenüber, also etwa in einem Verhältnis von 60 zu 40 Prozent. Vor rund einem Monat fand in der Stahlgiesserei die Generalversammlung statt. Doch während dieser Veranstaltung feierte das Unternehmen mehr die eigenen Erfolge, von einer Rentenkürzung fiel kein Wort, obwohl sich unter den Aktionären auch Pensionierte befanden. Dies, wie auf Anfrage bei der Kommunikationsleitung erklärt wurde, da der definitive Beschluss erst Ende April getätigt wurde, wonach die Rentner sofort schriftlich informiert worden seien. Im Mai folgen noch persönliche Gespräche. Ausserdem sei die Pensionskasse der «GF» eine eigenständige Rechtsperson, eine Stiftung, zuständig für die Personalfürsorge. Dieser Themenkomplex sei mit der Generalversammlung daher nicht vereinbar gewesen.

Am Aktienmarkt verloren
Wie das Unternehmen in einer Medienmitteilung erklärt, habe man aufgrund des Rentnerüberschusses eine ertragsorientierte Anlagestrategie verfolgen müssen, was auch von Experten empfohlen wurde. Die Pensionskasse investierte zu 23 Prozent in Aktien, zu 37 Prozent in Anleihen und Liquidität, zu 28 Prozent in Immobilien und zu 12 Prozent in alternative Anlagen. Sämtliche Kategorien wurden durch die Finanzkrise betroffen. Jedoch weisen die Verantwortlichen die Schuld von risikoreichen Anlagestrategien von sich. Man habe, um das Risiko zu minimieren, absichtlich eine breite Streuung bei den Investitionen versucht. Trotzdem wurde im vergangenen Jahr ein Verlust von 143 Millionen Franken auf Vermögensanlagen erzielt.

Weitere Sanierungsmassnahmen
Jedoch sind die Rentenkürzungen nicht das einzige Mittel, der angeschlagenen Pensionskasse wieder auf die Beine zu helfen. So werden die Aktiv-Versicherten und der Georg Fischer Konzern rund 90 Prozent der Hauptlast der Sanierung tragen. Bei den Aktiv-Versicherten wird die Verzinsung der Sparguthaben ab 2009 vorübergehend ausgesetzt, die Spargutschriften ab 2010 linear um 2 Prozent gesenkt. Die neuen Rentner müssen sich ab 2010 mit einem Umwandlungssatz von 6,4 Prozent (zur Zeit 6,9 Prozent) zufriedengeben. Auch die anwartschaftliche Invalidentenrente wird ab sofort von 50 auf 45 Prozent des versicherten Lohnes festgelegt, die anwartschaftlichen Hinterlassenenrenten ab 2010 von 66 auf 60 Prozent reduziert.

Um aber die Mitarbeiter zu entlasten, wird der Konzern die Verzinsung des Sparguthabens mit 3 Prozent und ab dem nächsten Jahr mit 2,5 Prozent finanzieren.

Probleme selber lösen
Die Pensionskasse muss das Problem der Unterdeckung selbst beheben, so Hanspeter Konrad. Wichtig sei es nur, die Aktiv-Versicherten und die Rentenbezüger fair im direkten Vergleich zu behandeln, was in diesem konkreten Fall mit dem Massnahmenpaket vertreten werden kann. Regional gehört die Georg Fischer AG der Industrie- und Wirtschaftsvereinigung Schaffhausen an. Doch dort will man zu laufenden Vorgängen von IVS-Firmen keine Stellung beziehen, so IVS-Präsident Giorgio Behr.